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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2020 - L 9 KR 409/18   

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https://dejure.org/2020,5764
LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2020 - L 9 KR 409/18 (https://dejure.org/2020,5764)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2020 - L 9 KR 409/18 (https://dejure.org/2020,5764)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - L 9 KR 409/18 (https://dejure.org/2020,5764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 240 Abs 1 SGB 5, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10, § 7 Abs 7 S 3 SzBeitrVfGrs
    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Einkommenssteuerbescheid - Befugnis der Krankenkasse zur rückwirkenden Beitragsneufestsetzung und Beitragsnachforderung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 240 SGB 5, § 48 Abs 1 SGB 10
    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsfestsetzung - Einkommenssteuerbescheid - rückwirkende Beitragsfestsetzung - Beitragsnachforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 240 Abs. 1 S. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2
    Beitragsnachforderung zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2020 - L 9 KR 409/18
    Zur Begründung ihres gegen die Beitragsnachforderung i.H.v. 3.023,29 Euro erhobenen Widerspruchs führte die Klägerin an, der Beitrag freiwillig versicherter Selbständiger dürfe nicht rückwirkend geändert werden, wenn das Einkommen höher als erwartet gewesen sei (Hinweis auf B 12 KR 14/05 R).

    Diese endgültigen und nicht nur vorläufigen Beitragsbescheide hätten zunächst aufgehoben werden müssen, bevor der Beitrag für den Zeitraum September 2015 bis April 2016 mit der Folge einer Verpflichtung zur Nachzahlung neu (und höher) hätte festgesetzt werden dürfen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. März 2006, B 12 KR 14/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 18. Mai 2016, S 18 KR 668/13, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24ff.).

  • SG Dresden, 18.05.2016 - S 18 KR 668/13

    Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge eines freiwillig gesetzlich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2020 - L 9 KR 409/18
    Diese endgültigen und nicht nur vorläufigen Beitragsbescheide hätten zunächst aufgehoben werden müssen, bevor der Beitrag für den Zeitraum September 2015 bis April 2016 mit der Folge einer Verpflichtung zur Nachzahlung neu (und höher) hätte festgesetzt werden dürfen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. März 2006, B 12 KR 14/05 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12; Sozialgericht Dresden, Urteil vom 18. Mai 2016, S 18 KR 668/13, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24ff.).
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